Wie muss eine PV-Anlage angemeldet werden?
Eine PV-Anlage anmelden, z.B. ein Balkonkraftwerk, ist ein wichtiger Schritt, um die Anlage offiziell in Betrieb zu nehmen und ggf. eine Einspeisevergütung zu erhalten. Auch wenn der Prozess auf den ersten Blick komplex erscheint, kann er mit der richtigen Anleitung Schritt für Schritt durchgeführt werden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihre Solaranlage anmelden und worauf dabei zu achten ist. Wir behandeln die wichtigsten Themen wie:
- ● Die Nutzung des Marktstammdatenregisters (MaStR) zur Registrierung
- ● Das Anlegen eines Benutzerkontos im MaStR-Portal
- ● Die Eingabe der technischen Daten Ihrer PV-Anlage
- ● Besonderheiten bei Balkonkraftwerken und Aufdach-Solaranlagen
- ● Die Registrierung von Batteriespeichern zusammen mit der PV-Anlage
Ganz gleich, ob Sie ein Mini-Solaranlagen mit 800W Leistung oder eine größere PV-Anlage auf dem Dach Ihres Hauses in Betrieb nehmen wollen - lesen Sie sich diesen Leitfaden durch, dann sind Sie bestens vorbereitet, um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen.
Nehmen Sie sich etwas Zeit, um die einzelnen Schritte sorgfältig zu befolgen und alle erforderlichen Daten korrekt einzutragen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Solaranlage ordnungsgemäß angemeldet wird und Sie von Anfang an von Ihrer eigenen Solarstromerzeugung profitieren können. Lassen Sie uns loslegen!
Wo muss ich eine PV-Anlage anmelden?
Netzgekoppelte PV-Anlagen sind laut EEG anzumelden. Nur Inselanlagen ohne Netzverbindung benötigen keine Anmeldung. Die Registrierung erfolgt im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, um Transparenz im Energiemarkt zu sichern. Für die Einspeisevergütung ist zudem die Meldung beim Netzbetreiber nötig. Erlöse erzielende Betreiber:innen müssen die Anlage auch dem Finanzamt melden. Seit 2023 entfällt aber die Pflicht zur Gewerbeanmeldung für private PV-Anlagen. Alle Anmeldungen können Betreiber:innen selbst vornehmen.
Seit 2023 sind die meisten PV-Anlagen bis 30 kWp Leistung von der Einkommen- und Umsatzsteuer befreit. Zuvor mussten Betreiber:innen, die durch den Stromverkauf Erlöse erzielten, ihre Anlage beim Finanzamt anmelden und einen ausführlichen Bericht erstatten. Dank der neuen Steuerbefreiung entfällt dieser bürokratische Aufwand nun glücklicherweise.
Marktstammdatenregisterverordnung - MaStRV
Die Registrierung von Energieanlagen wie PV-Anlagen und Balkonkraftwerk mit Speicher im Marktstammdatenregister ist durch die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Diese Verordnung konkretisiert die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zum Marktstammdatenregister.
Das zentrale elektronische Verzeichnis soll als umfassende Datenquelle einen Überblick über alle Akteure und Anlagen im Strom- und Gasmarkt bieten. Es dient dazu, energiewirtschaftliche Prozesse für Behörden, Netzbetreiber und andere Marktakteure zu vereinfachen und die Datenqualität zu verbessern.
Anlagenbetreiber profitieren von der Bündelung der Meldepflichten an einer zentralen Stelle. Viele Meldungen an verschiedene Stellen können durch die Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt werden. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand.
Auch Netzbetreiber, Direktvermarkter und Behörden greifen auf die Daten zu, um zum Beispiel EEG-Zahlungen abzuwickeln, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu überwachen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Zusammenführung und Qualitätssicherung der Daten an einer Stelle erleichtert viele energiewirtschaftliche Prozesse.
Nach der MaStRV sind PV-Anlagenbetreiber verpflichtet, ihre Stromerzeugungseinheiten und Speichersysteme innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister einzutragen und die erforderlichen Stammdaten vollständig und fristgerecht zu übermitteln. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie dieser Verpflichtung Schritt für Schritt nachkommen können.
Voraussetzungen für die Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Die Registrierung von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken mit Speicher im Marktstammdatenregister ist ein obligatorischer Prozess. Sie dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Energieerzeugung und -nutzung sicherzustellen.
Um sich als Betreiber registrieren zu lassen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören z.B. die Bereitstellung detaillierter technischer Informationen über die Anlage und Angaben zur betreibenden Person oder Organisation.
Eine korrekte Registrierung sorgt für Transparenz im Energiesystem und ermöglicht eine effiziente Verwaltung und Überwachung von dezentralen Energieerzeugungsanlagen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen helfen den Betreibern, den Registrierungsprozess erfolgreich zu meistern.
Die genauen Anforderungen und der Registrierungsprozess werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Mit den richtigen Informationen und ein wenig Sorgfalt steht einer erfolgreichen Registrierung Ihrer PV-Anlage nichts im Wege.
Ein Benutzerkonto erstellen
Wie bei den meisten Webportalen beginnt die Registrierung im Marktstammdatenregister mit der Erstellung eines Benutzerkontos. Dazu müssen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Felder eingeben.
- Persönliche Daten eingeben: Geben Sie Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Wählen Sie außerdem ein sicheres Passwort, das Sie sich leicht merken können. Die hier eingegebenen Daten werden nur zur Verwaltung Ihres Benutzerkontos verwendet und werden nicht öffentlich im Register angezeigt.
- Konto erstellen: Sobald Sie alle erforderlichen Daten eingegeben haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Benutzerkonto erstellen“. Je nach Bildschirmauflösung kann es erforderlich sein, ein wenig nach unten zu scrollen, um die Schaltfläche zu sehen.
- Konto aktivieren: Sie erhalten dann eine E-Mail von noreply@marktstammdatenregister.de mit einem Aktivierungslink für Ihr neues Benutzerkonto. Bitte beachten Sie: Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, falls die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang ankommt. Klicken Sie auf den in der E-Mail enthaltenen Link, um Ihr Benutzerkonto zu aktivieren. Sie werden dann wieder auf die Website des Marktstammdatenregisters weitergeleitet.
- Erstmalige Anmeldung: Melden Sie sich nun mit Ihrem zuvor gewählten Benutzernamen und Passwort an. Sobald Sie sich erfolgreich angemeldet haben, wird der Registrierungsprozess fortgesetzt.
Der nächste Schritt ist die Registrierung als Systembetreiber, die im folgenden Abschnitt erläutert wird.
PV Anlage anmelden - Formular für die Registrierung des Anlagenbetreibers und der Solaranlage
Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, werden Sie zum Formular für die Registrierung als Anlagenbetreiber und für die Erfassung Ihrer Solaranlage weitergeleitet. Hier müssen Sie Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zum Standort und zu den technischen Merkmalen der Anlage eingeben.
- Persönliche Daten eingeben: Der obere Teil des Formulars dient der Eingabe Ihrer Stammdaten als Betreiber. In den meisten Fällen werden die in Ihrem Benutzerkonto gespeicherten Informationen verwendet. Falls erforderlich, können Sie diese hier anpassen oder ergänzen.
- Standort der Solaranlage angeben: Anschließend muss der Standort der Solaranlage angegeben werden. Wenn dieser mit Ihrem Wohnort übereinstimmt, können Sie die gespeicherten Adressdaten übernehmen, indem Sie darauf klicken. Andernfalls geben Sie die abweichende Adresse bitte separat ein. Das System vergleicht die Standortangaben mit bereits registrierten Anlagen. Wenn für die Adresse bereits ein Eintrag existiert, werden Sie darauf hingewiesen und können nach der Überprüfung mit der Registrierung fortfahren.
- Technische Daten der Solaranlage angeben: Im unteren Teil des Formulars werden Sie nach den technischen Daten Ihrer Solaranlage gefragt. Geben Sie Informationen wie die Art der Anlage, das Datum der Inbetriebnahme, die installierte Leistung und die Ausrichtung der Module ein. Die Grenzwerte für Balkonkraftwerke sind 2 kWp Gesamtleistung und 800 W Wechselrichterleistung. Wenn Ihre Angaben nicht zu einem Balkonkraftwerk passen, können Sie direkt zum Formular für Aufdachanlagen wechseln. Wenn Sie zusammen mit der PV-Anlage ein Stromspeichersystem betreiben, muss auch dieses angemeldet werden. Die entsprechenden Felder finden Sie nach den PV-Daten.
- Überprüfung und Abschluss: Überprüfen Sie, ob Ihre Angaben vollständig und korrekt sind. Sobald Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Registrieren“ klicken. Sie erhalten sofort eine Bestätigung und können diese zu Dokumentationszwecken ausdrucken oder herunterladen.
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Aufzeichnung des Inbetriebnahmedatums
Für die korrekte Registrierung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister ist es wichtig, das korrekte Inbetriebnahmedatum zu erfassen. Dieses Datum ist entscheidend für die Zuordnung zu den Fördersystemen und die Berechnung der Vergütungssätze nach dem EEG
Was ist die Inbetriebnahme einer PV Anlage?
Das Inbetriebnahmedatum ist das Datum, an dem die Anlage erstmals in Betrieb genommen wurde und Strom erzeugt hat. Es entspricht dem Datum der Fertigstellung und Inbetriebnahme durch den Installateur und wird im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten.
Für Anlagen, die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, ist dieses Datum das Standard-Inbetriebnahmedatum. In diesem Fall weicht das Datum im Marktstammdatenregister also von dem tatsächlichen technischen Inbetriebnahmedatum ab.
Wurde die Anlage während ihres Betriebs einmal abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut, ändert sich das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum dadurch nicht. Maßgeblich bleibt das Datum der Erstinbetriebnahme am ersten Standort.
Für Batteriespeichersysteme, die Sie zusammen mit der PV-Anlage betreiben und anmelden, muss ein separates Inbetriebnahmedatum angegeben werden. Maßgeblich ist hier das Datum, an dem das Speichersystem in Betrieb genommen und zum ersten Mal geladen wurde.
Marktstammdatenregister: Anleitung zur Korrektur von Betriebsstatus und Anlagendaten
Als Anlagenbetreiber:in können Sie vom Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur Aufforderungen zur Korrektur Ihrer Daten im Marktstammdatenregister erhalten. Diese Korrekturen betreffen entweder den Betriebsstatus oder andere Anlagendaten. Hier erfahren Sie, wie Sie in beiden Fällen vorgehen sollten.
Aufforderung zur Korrektur des Betriebsstatus
Wenn der registrierte Betriebsstatus nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt, erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur. So gehen Sie vor:
- Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung.
- In Ihrem Marktstammdatenregister-Konto finden Sie unter "Nachrichten" einen entsprechenden Hinweis.
- Folgen Sie dem Link zum Korrekturvorschlag.
- Nehmen Sie den Vorschlag an oder lehnen Sie ihn begründet ab.
- Bei Statusänderungen zu "in Planung" oder "dauerhaft stillgelegt" geben Sie zusätzlich das geplante Inbetriebnahme- bzw. Stilllegungsdatum an.
- Soll die Anlage nach einer Plausibilisierung wieder in Betrieb gehen, ändern Sie den Status erneut entsprechend.
Aufforderung zur Datenkorrektur
Bei einer Aufforderung zur Datenkorrektur müssen Sie andere Angaben zu Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister überprüfen und ggf. anpassen:
- Sie erhalten eine E-Mail oder eine Nachricht direkt im Portal.
- Über den bereitgestellten Link gelangen Sie zum Korrekturformular.
- Dort finden Sie Korrekturvorschläge des Netzbetreibers oder der Bundesnetzagentur.
- Sie können diese Vorschläge annehmen, ablehnen oder durch eigene Angaben ersetzen.
- Erläuterungen zum Korrekturbedarf finden Sie in den begleitenden Nachrichten.
- Beachten Sie: Änderungen wirken sich auf alle verknüpften Anlagen und Einheiten aus. Prüfen und ergänzen Sie daher ggf. auch deren Daten.
- Begründen Sie Ablehnungen oder eigene Angaben im dafür vorgesehenen Textfeld.
- Mit "Bearbeitung abschließen" übermitteln Sie Ihre Korrekturen.
- Der Netzbetreiber prüft Ihre Angaben erneut und kann die Daten final bestätigen oder weitere Korrekturen anfordern.
Durch sorgfältige und zeitnahe Bearbeitung dieser Korrekturanfragen stellen Sie sicher, dass Ihre Anlagendaten im Marktstammdatenregister stets aktuell und korrekt sind.
Anmeldung für Balkonkraftwerke bis 800 Watt
Für die Registrierung von Balkonkraftwerken mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt und einer maximalen Modulleistung von 2 kWp steht ein vereinfachter Assistent zur Verfügung. Er führt Sie von der Startseite des Webportals aus Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess.
Legen Sie zunächst wie gewohnt Ihr Benutzerkonto an. Geben Sie dann im Anlagenformular Ihre Betreiberdaten sowie Informationen zum Standort und zu den technischen Eigenschaften des Balkonkraftwerks ein.
Die Leistung der Anlage muss in Watt (W) angegeben werden. Achten Sie darauf, dass Sie die zulässigen Obergrenzen einhalten. Das Datum der Inbetriebnahme entspricht dem Datum, an dem Ihre Anlage zum ersten Mal Strom erzeugt hat. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Im Falle eines AC-gekoppelten Batteriespeichersystems sind außerdem zusätzliche Informationen über das Stromspeichersystem erforderlich. Nachdem Sie die Registrierung abgeschlossen haben, können Sie die Registrierungsbestätigung abrufen und bei Bedarf erneut herunterladen.
Registrierungshilfe für Solaranlagen auf einem Dach, Gebäude
Der Registrierungsprozess ist ähnlich wie bei der Registrierung eines Balkonkraftwerks: Zunächst erstellen Sie Ihr Benutzerkonto und bestätigen die Aktivierung per E-Mail. Dann geben Sie in dem Formular neben den Betreiberangaben die Daten zum Anlagenstandort und den technischen Eigenschaften ein.
Für den Anzeigenamen im MaStR können Sie einen beliebigen Namen wählen. Die technischen Daten wie installierte Leistung und Inbetriebnahmedatum entnehmen Sie bitte dem Anlagendatenblatt, dem Inbetriebnahmeprotokoll des Installateurs oder der Rechnung.
Die Bruttoleistung der Module muss ggf. aus den Einzelleistungen in Wp (Watt peak) addiert und in kWp (Kilowatt peak) umgerechnet werden. Geben Sie den Wechselrichter mit der Nennleistung gemäß dem Typenschild an.
Verwenden Sie die gespeicherten Informationstexte im MaStR, um die Daten richtig zuzuordnen. Wenn Sie ein Stromspeichersystem haben, sind zusätzliche Informationen erforderlich. Sobald Sie den Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Registrierungsbestätigung herunterladen.
PV Anlage anmelden: Balkonkraftwerk mit Speicher
Das MaStR-Portal leitet Sie durch diese Schritte und bietet Erläuterungen. Für den Stromspeicher sind neben einem frei wählbaren Anzeigenamen das Inbetriebnahmedatum, der Standort und die technischen Daten einzutragen.
Benötigte Angaben finden Sie im Anlagendatenblatt, dem Inbetriebnahmeprotokoll, der Installateursrechnung, dem Netzanschluss-/Einspeisevertrag oder auf dem Typenschild des Speichers.
Wählen Sie zudem den zuständigen Netzbetreiber laut Vertrag oder Jahresabrechnung aus. Zum Abschluss können Sie die Registrierungsbestätigung abrufen.
Beachten Sie: Auch die gekoppelte Erzeugungsanlage ist stets im MaStR zu registrieren. Andernfalls drohen Kürzungen der EEG-Förderung! Nutzen Sie ggf. den Assistenten zur Anmeldung von PV-Anlagen.
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PV Anlage anmelden versäumt: Was sind die Folgen?
Photovoltaikanlagen, die nicht fristgerecht im Marktstammdatenregister angemeldet werden, verstoßen gegen die gesetzliche Registrierungspflicht des § 5 MaStRV. Dies kann ein Bußgeld nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nach sich ziehen.
Zudem ist die Registrierung Voraussetzung für den Anspruch auf EEG-Förderung. Wird die Anlage nicht oder verspätet im Marktstammdatenregister eingetragen, können bereits ausgezahlte Fördermittel zurückgefordert werden.
Bei einer Vor-Ort-Kontrolle durch den Netzbetreiber oder die Bundesnetzagentur muss die Registrierung ebenfalls nachgewiesen werden. Andernfalls drohen Konsequenzen wie die Kürzung oder Rückforderung von Fördergeldern.
Um rechtliche Folgen und finanzielle Einbußen zu vermeiden, sollten Betreiber:innen die fristgerechte Registrierung unbedingt sicherstellen. Wurde die Anmeldung versäumt, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.
Weitere wichtige Punkte zur Anmeldung von PV-Anlagen
Die Daten im MaStR müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Änderungen wie die Erweiterung der Anlage, die Umstellung des Einspeisekonzepts oder die Installation eines Speichers sind zeitnah zu melden. Auch der Rückbau der Anlage muss mitgeteilt werden.
PV-Anlagen, die Strom gegen Vergütung einspeisen, müssen zudem beim Finanzamt gemeldet werden. In der Regel unterliegen die Einkünfte der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Regelungen zur Kleinunternehmerregelung und mögliche Steuerbefreiungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Überschreitet der jährliche Gewinn 24.500 €, ist zusätzlich ein Gewerbe anzumelden. Dies ist bei den meisten Anlagen auf Wohngebäuden nicht der Fall, kann aber bei Installation auf Gewerbeimmobilien unabhängig vom Ertrag nötig sein.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Was soll ich tun, wenn ich die Aktivierungs-E-Mail nicht erhalte?
Wenn die Aktivierungs-E-Mail nicht empfangen wird, überprüfen Sie den Spam- oder Junk-Ordner. Wenn sie immer noch nicht gefunden wird, fordern Sie eine neue Aktivierungs-E-Mail über den Registrierungsassistenten an oder kontaktieren Sie den technischen Support für weitere Unterstützung.
2. Wie setze ich mein Passwort zurück, wenn ich es vergessen habe?
Wenn Sie Ihr Konto Passwort vergessen haben, besuchen Sie die Anmeldeseite und klicken Sie auf den Link „Passwort vergessen“. Befolgen Sie die Anweisungen in der Zurücksetzungs-E-Mail, die von noreply@marktstammdatenregister.de gesendet wurde, um ein neues Passwort zu erstellen.
3. Kann ich meine persönlichen Informationen nach der Kontoerstellung aktualisieren?
Ja, persönliche Informationen können nach der Kontoerstellung aktualisiert werden. Benutzer sollten sich einloggen, zum Bereich Kontoeinstellungen oder Profil navigieren und die erforderlichen Änderungen vornehmen. Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtfelder genau ausgefüllt und gespeichert werden.
4. Wie kann ich mehrere Einrichtungen unter einem Betreiberkonto registrieren?
Um mehrere Einrichtungen unter einem Operator-Konto zu registrieren, melden Sie sich bei Ihrem aktivierten Konto an, navigieren Sie zum Abschnitt zur Registrierung von Einrichtungen und folgen Sie den Anweisungen, um jede Einrichtung einzeln hinzuzufügen, wobei Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen genau eingegeben werden.
5. Gibt es Gebühren, die mit der Registrierung als Betreiber verbunden sind?
Derzeit fallen keine Gebühren für die Registrierung als Betreiber an. Der Registrierungsprozess umfasst die Ausfüllung persönlicher und betrieblicher Informationen, jedoch werden zu keinem Zeitpunkt der initialen Registrierung finanzielle Kosten erhoben.
6. Wie lange dauert der Registrierungsprozess typischerweise?
7. Was soll ich tun, wenn ich meine Marktdaten-Nummer verliere?
8. Gibt es Strafen für die verspätete Registrierung von PV-Systemen?
Ja, es gibt Strafen für die verspätete Registrierung von PV-Systemen. Die Nichteinhaltung der Registrierungsanforderungen kann zu Geldstrafen und möglichen rechtlichen Maßnahmen führen, da eine rechtzeitige Registrierung für die Einhaltung der Vorschriften und die Verfolgung der Energieproduktion erforderlich ist.
9. Was soll ich tun, wenn das System während der Registrierung abstürzt?
10. Wie finde ich die Zählernummer, wenn sie nicht auf meiner Rechnung steht?
Wenn die Zählernummer nicht auf Ihrer Stromrechnung steht, finden Sie sie direkt am Stromzähler selbst. Die Zählernummer wird normalerweise auf dem Frontpanel des Geräts angezeigt, oft in der Nähe des Barcodes.