Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die Strom Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Vergütung, die private Betreiber von Photovoltaikanlagen für den Solarstrom erhalten, den sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Eingeführt wurde die Einspeisevergütung für PV-Anlagen im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu fördern.
Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die in das Netz eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber einen festen Vergütungssatz. Dieser richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage sowie deren Größe. Zudem wird unterschieden, ob der gesamte Solarertrag eingespeist wird (Volleinspeisung) oder nur der Überschuss, der nicht selbst verbraucht wird (Teileinspeisung).
Einmal festgelegt, wird der Vergütungssatz 20 Jahre lang unverändert ausgezahlt. Für neu angemeldete Anlagen sinkt die Strom Einspeisevergütung aber monatlich - dieser Effekt wird auch "Degression" genannt. Nach den Regelungen des EEG 2023 ist die Senkung der Sätze bis Februar 2024 ausgesetzt.
Trotz gesunkener Strom Einspeisevergütung lohnen sich PV-Anlagen aufgrund der gestiegenen Stromkosten weiterhin. Allerdings macht der Eigenverbrauch des Solarstroms aufgrund der hohen Strompreise finanziell mehr Sinn als die Volleinspeisung.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte des EEG: Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien wurde im Jahr 2000 mit dem Inkrafttreten des EEG eingeführt. Ziel war es, die Markteinführung und Wettbewerbsfähigkeit von Solar-, Wind-, Wasserkraft und Biomasse durch eine garantierte Vergütung für eingespeisten Strom zu fördern.
Seitdem hat es mehrere Änderungen des EEG gegeben, im Zuge derer die Strom Einspeisevergütung kontinuierlich gesenkt wurde. Die Gründe dafür sind unter anderem die Kostenbegrenzung für die Allgemeinheit und die Tatsache, dass die Preise für Erneuerbare-Energien-Anlagen inzwischen gefallen sind.
Ein Meilenstein war 2009 die Einführung der sogenannten „atmenden Degression“ für die Solarförderung. Sie verknüpft die Photovoltaikvergütung mit dem Zubau an PV-Leistung in Deutschland. Je mehr Anlagen installiert werden, desto stärker sinkt die Strom Einspeisevergütung im folgenden Jahr.
Weitere wichtige Eckpunkte waren die 15-prozentige Absenkung der PV-Vergütung 2012 sowie die Einführung einer quartalsweisen Degression ab 2014. Seit der EEG-Novelle 2021 liegt die jährliche Basisdegression für Solarstrom bei 0,4 Prozent. Im Zuge des Osterpakets 2022 wurde die Senkung der Sätze bis 2024 ausgesetzt.
Wie funktioniert die Strom Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich geregelte Vergütung für Besitzer von Photovoltaikanlagen und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie erhalten für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen, eine festgelegte Summe vom Netzbetreiber.
Die Höhe der Vergütung wird von der Bundesnetzagentur festgesetzt und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der Größe und Art der Anlage (z. B. Volleinspeisung oder Überschuss-Einspeisung bei PV-Anlagen). Der einmal festgelegte Vergütungssatz gilt dann für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Private Betreiber von PV-Anlagen müssen ihre Anlage nach der Installation online bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden. Nach der Meldung erfolgt die Auszahlung der Strom Einspeisevergütung automatisch monatlich oder jährlich durch den örtlichen Netzbetreiber.
Die Einspeisevergütung soll als Anreizsystem dienen, damit mehr Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden und ihr Strom bevorzugt ins Netz eingespeist statt eigenverbraucht wird. Die Kosten werden auf die Stromkunden umgelegt. Seit 2022 ist dieses Umlageverfahren durch Steuermittel ersetzt worden.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?
Die Strom Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen liegt im Januar 2024 bei 8,20 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp Leistung bei Überschusseinspeisung. Größere Anlagen erhalten gestaffelte, niedrigere Sätze.
Ab Februar 2024 ist eine schrittweise Absenkung der Sätze geplant: Alle sechs Monate soll die Einspeisevergütung um 1 Prozent sinken. Es lohnt sich also, schnell noch eine PV-Anlage in Betrieb zu nehmen, um von den aktuell höheren Sätzen zu profitieren.
Folgende Einspeisevergütung Tabelle 2023 / 2024 geben Ihnen einen Überblick - differenziert nach Leistungsklassen sowie Überschusseinspeisung und Volleinspeisung:
Strom Einspeisevergütung bei überschüssiger Einspeisung | ||
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direkte Vermarktung |
bis 10 kWp | 8,20 Cent / kWh | 8,60 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 7,10 Cent / kWh | 7,50 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 5,80 Cent / kWh | 6,20 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 6,60 Cent / kWh |
Strom Einspeisevergütung bei vollständiger Einspeisung | ||
Leistung der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direkte Vermarktung |
bis 10 kWp | 13,00 Cent / kWh | 13,40 Cent / kWh |
bis 40 kWp | 10,90 Cent / kWh | 11,30 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 10,90 Cent / kWh | 11,30 Cent / kWh |
bis 100 kWp | 6,60 Cent / kWh |
Warum sinkt die Einspeisevergütung?
Die Strom Einspeisevergütung unterliegt einer kontinuierlichen Absenkung über die Jahre. Diese Degression hat mehrere Gründe:
- Zum einen handelt es sich bei der Einspeisevergütung um ein Umlagesystem. Die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien werden auf alle Stromkunden umgelegt. Da mit steigender Anzahl an Solaranlagen und anderer Ökostromanlagen auch die Vergütungskosten für die Allgemeinheit steigen würden, wird der gezahlte Betrag pro Kilowattstunde gesenkt.
- Ein weiterer Grund ist, dass durch den Ausbau der Produktionskapazitäten die Preise für Photovoltaikanlagen und andere Ökostromanlagen über die Jahre deutlich gesunken sind. Moderne Anlagen benötigen nicht mehr die hohen Vergütungssätze wie noch zu Beginn der Einspeisevergütung, um sich zu amortisieren.
- Speziell für die Photovoltaik wurde 2009 die sogenannte „atmende Degression“ eingeführt. Dabei hängt die Höhe der Strom Einspeisevergütung direkt vom Zubau an Photovoltaikleistung in Deutschland ab. Je mehr Anlagen in einem Jahr installiert werden, desto stärker sinkt die Vergütung im Folgejahr.
- Durch diese Mechanismen soll einerseits die Gesamtförderung der erneuerbaren Energien auf einem stabilen Niveau gehalten werden, andererseits bleibt durch die sinkende, aber weiterhin gezahlte Einspeisevergütung ein Anreiz für Investitionen in Ökostrom-Anlagen bestehen.
Was ändert sich durch die Neufassung des EEG 2024
Nach der EEG-Novelle 2023 stehen im Jahr 2024 erneut Anpassungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz an. Die wichtigste Änderung betrifft die Photovoltaik Einspeisevergütung. Ab Februar 2024 ist eine stufenweise Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Konkret soll die Einspeisevergütung künftig alle sechs Monate um 1 Prozent sinken. Damit wird der zunehmend wettbewerbsfähigere Solarmarkt reflektiert und gleichzeitig die staatliche Förderlast schrittweise verringert.
Weitere geplante Neuerungen des EEG 2024 sind eine Vereinfachung des Einspeisemanagements, Anpassungen beim Mieterstrom-Modell sowie Erleichterungen beim Netzanschluss von Neuanlagen. Für Besitzer bestehender PV-Anlagen, die bereits eine Einspeisevergütung erhalten, ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Sie behalten ihren Tarif für die verbleibende Laufzeit von 20 Jahren.
Bekommen Balkonkraftwerke eine Strom Einspeisevergütung
In der Regel gilt die Faustregel: Eine Solaranlage mit Heimspeicher rechnet sich, wenn die Kosten für eine Kilowattstunde selbst erzeugten Solarstrom niedriger sind als der Preis für eine Kilowattstunde Netzstrom. Ob sich also die Investition lohnt, hängt von zwei Faktoren ab: den Anschaffungskosten für die Anlage inklusive Speicher einerseits und den Strompreisen andererseits.
Je effizienter und günstiger die Photovoltaik-Komponenten sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich der Eigenverbrauch im Vergleich zum teuren Zukauf aus dem Netz rechnet. Entscheidend ist also das Zusammenspiel von Erzeugungskosten und Strombezugskosten. Nur wenn die Solarstrom-Kilowattstunde weniger kostet, rechnet sich das System mit Speicher.
Auf die Frage, ob Balkonkraftwerke eine Einspeisevergütung bekommen, lautet die Antwort Ja. Denn auch für Balkonkraftwerke ist eine Einspeisevergütung möglich. Jedoch fällt die Vergütungshöhe im Vergleich zu größeren Photovoltaikanlagen deutlich geringer aus. Um die Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk zu erhalten, muss dieses zuerst beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dabei müssen bestimmte technische Voraussetzungen wie eine maximale Leistung von 600 bzw. ab 2024 800 Watt sowie spezielle Wechselrichter mit den entsprechenden Schutzvorrichtungen erfüllt sein.
Die Strom Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke liegt aufgrund der geringeren Leistung naturgemäß deutlich unter der für große Solaranlagen auf dem Dach. Hinzu kommen Kosten für den Zähler sowie der bürokratische Aufwand. Grundsätzlich lohnt sich der Eigenverbrauch des Solarstroms vom Balkonkraftwerk mehr als die Einspeisung gegen Vergütung. Durch Nutzung von Haushaltsgeräten oder einem Balkonktaftwerk mit Speicher tagsüber lässt sich der teure Strombezug aus dem Netz minimieren und somit mehr einsparen.
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Muss ich die Strom Einspeisevergütung versteuern?
Seit dem 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp vollständig von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt sowohl für selbst verbrauchten Solarstrom als auch für Einnahmen aus der Strom Einspeisevergütung für überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird. Die Regelung ist Teil des überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und soll Investitionen in Solarenergie attraktiver machen.
Private Betreiber werden von mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie profitieren. Bisher mussten Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen als gewerbliche Einkünfte erklärt und versteuert werden. Mit der Abschaffung der Einkommenssteuer für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp gibt es nun eine klare Grenze, bis zu der eine Besteuerung von Solarerträgen nicht mehr notwendig ist.
Neben der Einkommenssteuer wurde auch die Mehrwertsteuer für den Kauf von Solaranlagen unter 30 kWp ab Anfang 2023 abgeschafft. Das hat die Nutzung von Photovoltaik für Privathaushalte in vielen Bereichen viel attraktiver und einfacher gemacht.
Was passiert nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist auf 20 Jahre begrenzt. Doch was passiert danach? Grundsätzlich haben Anlagenbesitzer auch nach Ablauf der Förderdauer mehrere Möglichkeiten:
- Weiterbetrieb mit Einspeisung ins öffentliche Netz: Die meisten Photovoltaikanlagen können auch nach 20 Jahren noch effizient Solarstrom erzeugen. Dieser überschüssige Strom kann weiterhin ins Netz eingespeist werden. Dafür erhalten Anlagenbesitzer eine niedrigere Vergütung, den sogenannten "Jahresmarktwert Solar".
- Die Umstellung auf Eigenverbrauch: Die Umstellung auf Eigenverbrauch nach Auslaufen des EEG ist ebenfalls attraktiv. Indem Sie Solarstrom für Ihren eigenen Bedarf nutzen, können Sie Ihre Stromkosten im Haushalt senken. Vor allem wenn die Einspeisevergütung niedrig ist, zahlt sich die direkte Nutzung mehr aus. Der Anteil des Eigenverbrauchs kann mit einem Stromspeicher weiter erhöht werden.
- Austausch oder Nachrüstung der Solaranlage: Wenn die Anlage noch funktionstüchtig ist, kann ein teilweiser Austausch oder eine Nachrüstung, z.B. mit einem Speichersystem oder zusätzlichen Modulen, sinnvoll sein, um den Solarstromertrag zu erhöhen. Andernfalls empfiehlt sich ein vollständiger Austausch gegen ein effizienteres System.
- Demontage der Photovoltaikanlage: In manchen Fällen können hohe Wartungs- oder Reparaturkosten oder ein erheblicher Leistungsabfall eine Demontage der Anlage erforderlich machen. Dies sollte professionell und unter Einhaltung der Entsorgungsvorschriften erfolgen.
Mit diesen Optionen lässt sich also auch nach dem Ende der 20-jährigen Strom Einspeisevergütung nach EEG noch Solarstrom gewinnen und von der eigenen Anlage profitieren.
FAQ
1. Was versteht man unter der Strom Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?
Die Strom Einspeisevergütung bezieht sich auf den festgelegten Betrag, den Betreiber von Photovoltaikanlagen für jede Kilowattstunde erhalten, die sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dieses System soll als Anreiz dienen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
2. Wo finde ich eine detaillierte Tabelle der Einspeisevergütung für 2024?
Eine detaillierte Tabelle der Einspeisevergütung für 2024 können Sie auf der Website der Bundesnetzagentur oder bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber finden. Diese Tabellen bieten eine Übersicht über die verschiedenen Vergütungssätze, differenziert nach Leistungsklassen und Art der Einspeisung.
3. Gibt es einen Einspeisevergütung 2024 Rechner?
Ja, es gibt online Rechner, die Ihnen helfen, die Einspeisevergütung für das Jahr 2024 zu berechnen. Diese Rechner berücksichtigen Faktoren wie die Leistung der Photovoltaikanlage, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die Art der Einspeisung, um eine Schätzung der Vergütung zu liefern.
4. Wie hat sich die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen im Laufe der Zeit verändert?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2000 kontinuierlich verändert, meist in Form einer Absenkung. Diese Entwicklung ist auf Faktoren wie die gestiegene Effizienz und die sinkenden Kosten von Photovoltaikanlagen zurückzuführen.
5. Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen im Jahr 2024?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen liegt im Januar 2024 bei 8,20 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp Leistung bei Überschusseinspeisung. Größere Anlagen erhalten gestaffelte niedrigere Sätze. Ab Februar 2024 ist eine schrittweise Absenkung der Sätze um 1 Prozent alle sechs Monate geplant.
6. Wie beeinflusst der Einsatz eines Stromspeichers die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?
Der Einsatz eines Stromspeichers in Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms erhöhen und somit die Abhängigkeit von der Einspeisevergütung reduzieren. Stromspeicher ermöglichen es, den tagsüber erzeugten Strom zu speichern und zu Zeiten zu nutzen, wenn keine Sonne scheint, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage steigern kann.