Ist ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt erlaubt?
Solaranlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und liefern Tag für Tag große Mengen Strom aus dem verfügbaren Sonnenlicht. Doch nicht nur großflächige Anlagen auf Gewerbeeinheiten oder privaten Wohnhäusern können zur Energiewende beitragen. Dank so genannter Stecker-Solaranlagen lässt sich auch auf kleineren Flächen grüner Solarstrom produzieren. Diese Balkonkraftwerke profitieren von vereinfachten gesetzlichen Auflagen, vorausgesetzt, diese halten bestimmte Begrenzungen und Vorgaben ein. Dazu zählt auch, wie viel Strom produziert werden darf und welche Größe erlaubt ist. Häufig fällt dann die Frage, ist ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt erlaubt? Oder ist hierbei bereits die zulässige Grenze überschritten?
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich grundsätzlich um eine Solaranlage. Jedoch ist diese deutlich kleiner, als man sie sonst von zum Beispiel Dächern eines Wohnhauses kennt. Diese Besonderheit ergibt sich aus den vereinfachten gesetzlichen Auflagen, von denen ein Balkonkraftwerk profitiert. Es handelt sich hierbei um so genannte Stecker-Solaranlagen, welche aufgrund ihrer geringen Größe an jede haushaltsübliche Steckdose angeschlossen werden können. Wie groß genau, und ob ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt erlaubt ist, das klären wir gleich. Ein Elektriker oder besondere Fachkenntnisse sind für eine solche Mini-PV-Anlage aber absolut nicht notwendig. Ein Balkonkraftwerk kann damit von jeder Privatperson angeschlossen und in den Betrieb genommen werden.
Der Aufbau einer solchen Stecker-Solaranlage ist denkbar einfach und identisch zu jeder anderen Solaranlage, nur eben etwas kompakter. Die Solarmodule erzeugen aus dem Sonnenlicht den elektrischen Strom, jedes Solarmodul ist wiederum mit einem Kabel an den Wechselrichter angeschlossen. Dort wird der produzierte Solarstrom nämlich umgewandelt und erst für die üblichen Haushaltsgeräte kompatibel. Der Wechselrichter wandelt den zuvor produzierten Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom um. Anschließend wird die Energie von dort gebündelt über ein Kabel in eine klassische, herkömmliche Haushalts- beziehungsweise Schuko-Steckdose eingespeist.
Der Strom fließt dort immer den Weg des geringeren Widerstands. Konkret bedeutet es also, dass bei aktivem Stromverbrauch im Haushalt zunächst die Geräte mit der Energie versorgt werden. In diesem Fall muss weniger oder bestenfalls sogar gar kein Strom aus dem öffentlichen Netz beziehungsweise vom Stromanbieter bezogen werden. Das spart Geld und reduziert so jeden Tag, immer wenn Sonnenlicht verfügbar ist, die Stromkosten. Selbst wenn gerade kein Strom im Haushalt verbraucht werden sollte oder der Verbrauch geringer ist, als die Produktion, dann wird die überschüssige Energie in das öffentliche Netz abgegeben und eingespeist.
Gut zu wissen: Balkonkraftwerke sind nicht nur kompakter und profitieren von gesetzlichen Erleichterungen. Ein Nachteil ist auch, dass Betreiber für den eingespeisten Strom keine Vergütung nach dem EEG oder ein anderweitiges Entgelt erhalten. Aus diesem Grund sollte möglichst viel Strom selbst verbraucht oder aber über einen Speicher für Balkonkraftwerke zwischen gespeichert werden.
Welche Leistung ist bei einer Stecker-Solaranlage erlaubt?
In Deutschland gibt es für Balkonkraftwerke zwei Leistungseinschränkungen. Erstens kann der Mikrowechselrichter in der Spitze bis zu 800 Watt Leistung aufnehmen. Stattdessen bedeutet dies, dass jede über diesem Wert erzeugte Energie verloren geht. Zweitens ist eine Stecker-Solaranlage auf ihre theoretisch maximal mögliche Leistung begrenzt, die für die maximale Leistung aller Module zusammen maximal 2.000 Watt betragen darf. Da die meisten Module zwischen 400 und 500 Watt Leistung liefern können, ergibt sich aus dieser Beschränkung auch eine praktische Grenze von vier Modulen.
Gut zu wissen: Ein Balkonkraftwerk, auch mit 1.600 Watt Leistung, dienen in erster Line dazu, den täglichen Grundbedarf zu decken. Durch das Bedienen dieser Grundlast lassen sich dann die Energiekosten effektiv und nachhaltig senken.
1.600 Watt für ein Balkonkraftwerk: Ist das erlaubt?
Kommen wir nun auf die am Anfang gestellte Frage zurück, ob ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt erlaubt ist, dann lässt sich diese Frage jetzt schnell beantworten: Ja, ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt ist erlaubt! Das ergibt sich mehreren Gründen. Eine Begrenzung in der Anzahl der Module gibt es nicht, 1.600 Watt lassen sich in der Regel mit PV-Anlagen ab vier Modulen realisieren. Zwar gibt es eine Begrenzung hinsichtlich der zulässigen maximalen Leistung (Wp), jedoch liegt diese bei 2.000 Watt und damit deutlich über den angestrebten 1.600 Watt.
Einzige Bedingung ist, dass die vorgeschriebene Einspeiseleistung maximal 800 Watt eingehalten wird. Ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt dürfte zu Spitzenzeiten nämlich deutlich mehr Energie produzieren, die dann nicht eingespeist werden darf. Dafür lässt sich der Grenzwert bereits vor und nach den Peak-Zeiten dank zusätzlicher Leistung und Module optimal ausnutzen.
Wie viel Ertrag liefert ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt?
Klar ist, ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt liefert deutlich mehr Energie, als eine kleinere Anlage mit zum Beispiel nur 900 Watt Leistung. Wie viel Strom liefert ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt nun aber? Mit Blick auf den Ertrag pro Tag lässt sich sagen, dass die Produktion im besten Fall bei maximal 10 kWh liegen dürfte. Da die Tageslänge und auch die Intensität der Sonneneinstrahlung je nach Wetter und Jahreszeit variiert, lässt sich über ein gesamtes Jahr etwa 1.600 kWh an Solar-Ertrag produzieren.
Das ist ein durchaus beachtlicher Ertrag für eine eher kleine Solaranlage, die nicht nur am Balkon, sondern auch auf Flachdächern, an Fassaden und so gut wie jeder anderen ebenen Freifläche im Außenbereich aufgebaut und betrieben werden kann. Wie hoch die Ersparnis bei den Stromkosten letztendlich ist, das hängt vom tatsächlichen Eigenverbrauch ab. Bei einem anzunehmenden typischen Eigenverbrauch von 30 Prozent und einer jährlichen Produktion von 1.600 kWh wären das 480 kWh. Bei einem anzunehmenden Strompreis von 0,39 Euro entspricht das einer jährlichen Ersparnis von knapp 190 Euro.
Tipp: Mit einem Batteriespeicher für ein Balkonkraftwerk lässt sich der Eigenverbrauch deutlich erhöhen. Bis zu 70 Prozent der produzierten Solarenergie lassen sich dann auch selbst verbrauchen.
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Wie hoch sind die Kosten mit 1.600 Watt Leistung?
Die Kosten für ein Balkonkraftwerk variieren, sind jedoch maßgeblich von der Größe sowie Leistung der Anlage abhängig. Günstige und kleine Balkonkraftwerke sind bereits ab rund 250 Euro erhältlich. Meist fehlt in solchen Sets jedoch eine Halterung, die dann noch optional erworben werden muss.
Grundsätzlich gelten die zuvor genannten preis-Strukturen auch bei größeren Sets. Eine Stecker-Solaranlage mit 1.600 Watt verfügt jedoch über meist vier Module und ist damit etwas teurer. Wer ein größeres Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt kaufen möchte, der muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Im Schnitt kostet ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt derzeit ab rund 700 Euro. Der tatsächliche Preis beziehungsweise die Kosten variieren auch hier. Ausschlaggebend ist maßgeblich die PV-Leistung und der Halterungstyp.
Sind 2.000 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?
Wem eine Stecker-Solaranlage mit 1.600 Watt noch nicht groß genug ist, der fragt nicht selten, ob auch Balkonkraftwerke mit 2.000 Watt erlaubt sind. Um diese Frage zu beantworten, hilft wieder Mal der Blick in die gesetzlichen Vorgaben. Dort heißt es, dass ein Balkonkraftwerk im Jahr 2024 höchsten über 2.000 Watt Leistung verfügen darf. Die Antwort ist damit also klar, ein Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt ist in Deutschland erlaubt.
Größer als 2.000 Watt darf ein Balkonkraftwerk jedoch nicht sein, denn dann überschreitet es die den vom Gesetz vorgeschrieben Grenzwert und fällt nicht mehr in die Klasse eines solchen Balkonkraftwerks. Auch eine Stecker-Solaranlage mit mehr als 2.000 Watt muss dann wie jede andere herkömmliche Solaranlage ordnungsgemäß bei den Behörden genehmigt und angemeldet werden.
Was passiert, wenn ein Balkonkraftwerk mehr als 600 / 800 Watt hat?
Für Balkonkraftwerke galt bis zuletzt eine Grenze von 800 Watt bei der maximalen Einspeisung. Falls ein Balkonkraftwerk dennoch mehr als 800 Watt einspeist, dann verliert es die zahlreichen Vereinfachungen und muss folglich wie jede andere Solaranlage auch einen bürokratischen Prozess zur Genehmigung und Anmeldung durchlaufen.
Wie ist die optimale Ausrichtung für ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk produziert nur dann Strom, wenn Sonnenlicht auf die PV-Module trifft. Zwar passiert das tagsüber immer wieder, doch um einen bestmöglichen Betrag zu erwirtschaften, muss das Balkonkraftwerk beziehungsweise die Module optimal ausgerichtet sein. Wer die perfekte Himmelsrichtung und den optimalen Winkel findet, der kann das Maximum herausholen.
Himmelsrichtung
Wichtig zu wissen: Längst muss eine Solaranlage nicht mehr nach Süden ausgerichtet werden, um wirtschaftlich betrieben zu werden. Auch Ausrichtungen nach Osten und Westen sind rentabel. Zwar ist der Ertrag dann etwas niedriger, doch das macht kaum einen Unterschied.
Wer tagsüber kaum zu Hause und vor allem in den Morgen- und Abendstunden Energie verbraucht, der kann von einer Ost-West-Ausrichtung sogar mehr profitieren, als nach Süden ausgerichtete Module. Warum? Weil so besonders die Sonnenstunden in der Früh und am Abend für die Produktion genutzt werden können. Ein klarer Vorteil!
Winkel
Auch beim Winkel der einzelnen Module gibt es beachtliche Unterschiede. Allgemein ist eine Ausrichtung in einem Winkel von 20 bis 40 Grad am effektivsten. Wer es aber ganz genau wissen will, der sollte seine Solarmodule um rund 30 Grad neigen. Hier ist der Ertrag und damit auch die Ersparnis bei den Stromkosten am größten. Am geringsten ist der Ertrag bei PV-Modulen, die senkrecht im 90 Grad Winkel ausgerichtet werden.
Fazit: Ist ein Balkonkraftwerk mit 1.600 Watt erlaubt?
Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, der möchte selbstverständlich das Maximum herausholen. Der Wunsch nach einer Größe von 1.600 Watt ist also absolut nachvollziehbar. Doch fraglich war, ob das auch erlaubt ist. Die gute Nachricht ist: Ja, auch 1.600 Watt Balkonkraftwerke sind erlaubt. Noch besser, es sind sogar bis zu 2.000 Wp (Watt-Peak) Leistung erlaubt. Das bietet viel Potential für hohe Erträge.
Einziger Nachteil ist die Begrenzung bei der Leistung, die maximal eingespeist werden darf. Diese darf in Deutschland derzeit die zulässigen 800 Watt keinesfalls übersteigen. Falls doch, dann entfallen sämtliche Vereinfachungen für ein Balkonkraftwerk, die der Gesetzgeber geschaffen hat. Die Solaranlage wird dann wie jede andere gehandhabt und muss den regulären Prozess der Anmeldung und Genehmigung durchlaufen.
Wer ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, der sollte unbedingt so viel Leistung wie möglich herausholen. Bei solchen Anlagen mit 1.600 Watt und größer lohnt sich außerdem oft ein Batteriespeicher für Balkonkraftwerke, denn andernfalls wird möglicherweise viel Strom ohne Vergütung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz eingespart. Die Ersparnis fällt damit deutlich geringer aus, als wenn ein Speicher den Strom tagsüber zwischen speichert und dann in den Abend- und Nachtstunden abgibt.
Kommentare
Egbert :
Sehr interessantes Thema.
Ich frage mich wenn jetzt die Speicherkapazität groß genug ist, dass kein selbst produzierter Strom mehr ins öffentliche Netz geht.
Und in diesem Fall auch eine größere Watt Leistung installiert werden kann.