17. Oktober 2024: Mieter können eigene Balkonkraftwerke installieren
Seit dem 17. Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer in Deutschland jetzt ein im Gesetz festgehaltenes Recht auf Installation und Betrieb eines Balkonkraftwerks. Damit wird es vor allem für Mieter künftig deutlich einfacher, ein Balkonkraftwerk (auch bekannt als Stecker-Solaranlage) zu betreiben. Mit dem neuen Gesetz kann weder der Vermieter noch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ohne Weiteres einfach Widerspruch einlegen und die Montage eines Balkonkraftwerks verhindern. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Welche sind das und was ist über das neue Balkonkraftwerk-Gesetz wissenswert?
Neues Gesetz für Anspruch auf Balkonkraftwerk
Die Bundesregierung möchte den Ausbau von erneuerbaren Energien, allem voran Solaranlagen, weiter vorantreiben. Um weitere Hindernisse aus dem Weg zu räumen wurde jetzt ein entscheidendes Gesetz beschlossen, dass vor allem Vermieter betrifft und sich damit an Menschen in Mietwohnungen mit dem Wunsch eines Balkonkraftwerks richtet. Doch was wurde konkret beschlossen?
Mit dem neuen Recht auf ein Balkonkraftwerk als Mieter kann weder der Vermieter noch eine Wohneigentümergemeinschaft einfach so blockiert werden. Stattdessen erhalten beide ein Mitspracherecht bei der Art und Weise. Sprich, dass ein Balkonkraftwerk montiert werden soll, kann nicht mehr verhindert werden, allerdings können Wohnungseigentümer und Vermieter zum Beispiel Vorgaben hinsichtlich der Optik und Montageart machen. Mit dem neuen Gesetz ist die Installation eine Stecker-Solaranlage nun Teil der sogenannten privilegiertenbaulichen Veränderungen, welche im Wohnungseigentumsgesetz § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG und im Bürgerlichen Gesetzbuch § 554 festgehalten sind.
Weiter heißt es im Gesetzestext, dass die Eigentümergemeinschaft und Vermieter Vorgaben bei der Anbringung des Balkonkraftwerks machen darf, dieses jedoch nicht durch überzogene Vorgaben verhindern darf.
Mit der neuen Regelung für Balkonkraftwerke ist nun der perfekte Einstieg für Balkonkraftwerke geschaffen.
Untersagung nur mit triftigem Grund
Der Vermieter oder auch die Eigentümergemeinschaft kann den Betrieb von Balkonkraftwerken daher jetzt nur noch mit ganz bestimmten Gründen verbieten. Wichtig ist, dass diese Gründe konkrete und überprüfbar sein müssen! Mögliche Gründe zur Untersagung eines Balkonkraftwerks sind:
- ● Sicherheitsbedenken: Stellt das Balkonkraftwerk etwa ein Sicherheitsrisiko für die Gebäudesicherheit dar, weil die Statik gefährdet ist oder aber der Anschluss und die Montage nicht fachgerecht erfolgen, ist das ein möglicher Grund ein Balkonkraftwerk zu untersagen.
- ● Bedeutender baulicher Eingriff: Wenn durch die Installation größere bauliche Veränderungen an der Fassade erforderlich sind.
- ● Erhebliche optische Veränderungen: Wenn die äußere Erscheinung des Gebäudes wesentlich verändert wird.
Wichtig ist, dass Vermieter ihre Ablehnung schriftlich begründen müssen. Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung ist nicht mehr zulässig. Das Gesetz verpflichtet sie dazu, im Einzelfall darzulegen, warum eine Zustimmung nicht möglich ist.
Welche Vorteile & Chancen bietet das neue Gesetz für Mieter?
Die seit Mitte Oktober geltende neue Regelung für Balkonkraftwerke und Stecker-Solaranlagen wurde lange herbeigesehnt. In der Vergangenheit hatten Vermieter wie auch Wohnungseigentümergemeinschaften, zum Ärger viele Betreiber eines Balkonkraftwerks, die kompakten Solaranlagen immer wieder verhindert. Damit ist jetzt Schluss. Für alle Betroffenen, Mieter wie Eigentümer, bringt das viele Vorteile und Chancen.
Einsparungen bei den Stromkosten
Ein Balkonkraftwerk hilft nämlich nur dabei, die erneuerbaren Energien auszubauen und künftig mehr klimafreundlichen Solarstrom aus Sonnenlicht zu produzieren, sondern ermöglicht seinem Betreiber auch das Reduzieren der Stromkosten. Schließlich kann der selbst gewonnen Solarstrom direkt verbraucht werden, beispielsweise durch den heimischen Kühlschrank, Spülmaschine oder Trockner. Je nach Größe des Balkonkraftwerks, Ausrichtung und Optimierung des eigenen Stromverbrauches können Nutzer einer Stecker-Solaranlage so mehrere Hundert Euro pro Jahr bei ihren Stromkosten einsparen.
Dezentrale Stromversorgung
Zweiter, großer Vorteil der neuen Privilegien für Balkonkraftwerk ist die Förderung und der Ausbau einer dezentralen Stromversorgung. Anders als bei großen zentralisierten Kraftwerken, wie etwas Kohle oder Atomkraftwerken, bei denen der Strom über lange Strecken quer durch Deutschland transportiert wird, können Mieter den erzeugten Solarstrom direkt in ihren Haushalten verwenden. Insgesamt wird dadurch das allgemeine Stromnetz entlastet, da weniger Strom transportiert werden muss. Hinzu kommt der minimierte Verlust beim Transport der Energie, denn allgemein gilt, je größer die Entfernung zwischen Produktion und Verbrauch, umso höher ist der Energieverlust.
Eine dezentrale Energieversorgung durch Balkonkraftwerke stärkt also das Gesamtnetz und sorgt für eine stabilere und resilientere Stromversorgung. Langfristig steigert das die Versorgungssicherheit und sorgt für eine zuverlässige Stromversorgung.
Mehr Unabhängigkeit
Hinzu kommt die Möglichkeit nach mehr Unabhängigkeit, denn mit einem Strom-Speicher für das Balkonkraftwerk lässt sich der produzierte Solarstrom nicht nur direkt verbrauchen, sondern auch speichern. Ein solcher Strom-Speicher für Balkonkraftwerke sammelt sämtlichen überschüssigen Solarstrom, der tagsüber erzeugt, aber nicht sofort verbraucht wird, und stellt diesen anschließend abends, nachts oder wann immer die Sonne gerade nicht (ausreichend) scheint, zur Verfügung. So lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und der Strombedarf kann besser gedeckt werden, ohne auf das öffentliche Netz zurückgreifen zu müssen.
Mit einem Balkonkraftwerk-Speicher bist Du optimal aufgestellt und kannst Deine überschüssige Energie selbst zwischen Speicher und zu einem späteren Zeitpunkt verwenden.
Wer einen solchen Balkonkraftwerk-Speicher einsetzt, der ist vor allem dann im Vorteil, wenn ein Haushalt regelmäßig mehr Strom benötigt, als das Balkonkraftwerk gerade liefern kann. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass durch den gespeicherten Strom die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen weiter sinkt, da der Eigenbedarf auf diese Weise zu einem höheren Anteil mit selbst erzeugtem Strom gedeckt wird.
Ein herausragendes Balkonkraftwerk-Speicher wie das Zendure SolarFlow Hyper ist definitiv ein Muss für Sie. Im Vergleich zu herkömmlichen Balkon-Photovoltaik-Speichersystemen bietet es eine zusätzliche AC-Lade-/Entladefunktion, die eine flexiblere und kosteneffizientere Lösung für die Stromspeicherung bietet. Gleichzeitig verwendet es ein stapelbares, erweiterbares Batteriedesign. Sie können das Paket auswählen, das am besten zu Ihrem Energieverbrauch zu Hause passt.
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Wie installiert man eine Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung?
- Planung und Auswahl der Balkonkraftwerk: Vor der Installation einer Balkonkraftwerk sollten Mieter alle technischen Anforderungen für solche Anlagen kennen. Beispielsweise sollte die Eingabe von Solarmodulen auf 2000W begrenzt sein und die Einspeiseleistung des Mikro-Wechselrichters darf 800W nicht überschreiten. Es ist sicherzustellen, dass die installierte steckbare Solaranlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Benachrichtigung des Vermieters: Obwohl Mieter nun Balkonkraftwerk installieren können, wird empfohlen, den Vermieter vor der Installation schriftlich zu benachrichtigen und technische Informationen über die zu installierende Balkonkraftwerkanlage, wie Größe und Leistung, beizufügen. Es sei denn, der Vermieter hat einen gültigen Ablehnungsgrund, hat er kein Recht, die Installation abzulehnen.
- Registrierung beim Marktstammdatenregister: Dank der in diesem Jahr verabschiedeten Solarpaket 1 ist es nicht mehr erforderlich, Balkonkraftwerk bei Netzwerkbetreibern zu registrieren. Stattdessen muss nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.
Fazit: Balkonkraftwerk als Mieter nun deutlich einfacher
Diese Gesetzesänderung wurde vor allem von vielen Mietern lange herbeigesehnt. Nun ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks für Mieter und auch in Mehrparteien-Häusern deutlich einfacher geworden. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiter beschleunigt werden. Der Trend zahlreicher Balkonkraftwerke dürfte sich also auch in Zukunft fortsetzen und der Anteil an klimafreundlichem und kostengünstigem Solarstrom in der deutschen Energieversorgung damit weiter steigen!