Einspeisevergütung 2025: Was ändert sich für Solaranlagen?
Durch den stetig wachsenden Ausbau Erneuerbarer Energien, wie Windkraft oder Solaranlagen, verändert sich auch die Zusammensetzung der Stromproduktion. Insbesondere die Solaranlagen, ganz egal, ob auf gewerblichen Flächen oder im privaten Umfeld – etwa auf Dächern oder am Balkon – bringen bei der Einspeisung der Solarenergie einen zentralen Aspekt mit sich: Betreiber hoffen stets auf eine möglichst hohe Einspeisevergütung für ihren Strom. In den vergangenen Jahren hat sich die Einspeisevergütung gleich mehrfach verändert.
Regelmäßige Anpassungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spiegeln die Marktbedingungen und politischen Zielsetzungen wider. Auch 2025 steht erneut eine Überprüfung der Vergütungssätze und Rahmenbedingungen an. Doch welche konkreten Änderungen kommen auf Betreiber von PVAnlagen zu? Werden die Vergütungssätze weiter sinken, oder gibt es neue Anreize, die den Einstieg in die Solarenergie noch attraktiver machen?
Was ist die Einspeisevergütung für Strom?
Die sogenannte Einspeisevergütung ist ein Kernbestandteil der deutschen Energiewende. Diese Vergütung wurde eingeführt, um Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse für den eingespeisten Strom finanziell zu vergüten. Die Vergütung belohnt also den Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, und bietet damit einen finanziellen Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien.
In der Praxis funktioniert die Einspeisevergütung so: Der Betreiber von zum Beispiel einer PVAnlage erhalten für jede von seiner Solaranlage eingespeiste Kilowattstunde (kWh) eine festgelegte Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung je Kilowattstunde ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt und variiert. Ausschlaggebende Faktoren für die Höhe der Einspeisevergütung sind neben dem Inbetriebnahmedatum die Größe und Art der Anlage. Unterschieden wird zum Beispiel zwischen Volleinspeisung und der Überschusseinspeisung.
- ● Volleinspeisung: Bei diesem Modell wird der gesamte Ertrag, also jede produzierte Kilowattstunde der PVAnlage eingespeist und kein Strom selbst verbraucht.
- ● Überschusseinspeisung: Anders funktioniert die Überschusseinspeisung. Hier wird so viel Strom wie möglich selbst verbraucht und nur der Überschuss, also alles was nicht slebst verbraucht werden kann, eingespeist und vergütet.
Die Einspeisevergütung hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland heute in 2025 einer der führenden Märkte für erneuerbare Energien ist. Allerdings unterliegt das Vergütungsmodell einem Degressionsmechanismus: Die Vergütungssätze sinken über die Jahre kontinuierlich, um sich an die Marktentwicklung anzupassen. Betreiber von PV-Anlagen müssen daher längst individuell abwägen, ob sie auf Eigenverbrauch setzen oder den eingespeisten Strom verkaufen möchten. Auch die Nutzung von Speicher-System ist sinnvoll, da Vergütungen künftig von der Tageszeit variieren können.
Das ändert sich bei der Einspeisevergütung 2025:
Die ehemalige Ampel-Regierung hatte einige Änderungen für die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für das Jahr 2025 vorgesehen. Ob diese allerdings noch umgesetzt werden, ist fraglich und erscheint aktuell eher unwahrscheinlich. Zu den geplanten Änderungen zählte jedoch die Tatsache, dass Betreiber von Solaranlagen in Zukunft zu Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung mehr erhalten sollen. Konkret bedeutet das: Gerade zur Mittagszeit, wenn viel Strom durch die Solarproduktion verfügbar ist, übersteigt das Angebot oft die Nachfrage.
Die Folge: Der Strompreis fällt in einen negativen Preis und Anbieter müssen sogar Geld bezahlen, damit Ihnen Strom abgenommen wird. Die meisten Betreiber haben bisher wie gehabt eine Vergütung nach dem EEG erhalten. Nach den Vorstellungen der Ampel-Koalition sollte damit 2025 Schluss sein.
Für Betreiber würde das bedeuten, dass es immer essentieller wird, Strom zu Speichern, bei Bedarf abrufbar zu machen und nur noch dann einzuspeisen, wenn wirklich benötigt. Möglich wird das durch Stromspeicher für Solaranlagen.
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Einspeisevergütung sinkt zum Februar 2025
Unabhängig von den geplanten Änderungen sinkt die Einspeisevergütung für neu angemeldeten Solaranlagen alle sechs Monate um 1 Prozent – das nächste Mal am 1. Februar 2025. Für alle Anlagen, die in den sechs Monaten davor in Betrieb genommen wurden, beträgt die Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp noch 8,03 ct/kWh mit Teileinspeisung bzw. 12,73 ct/kWh bei Volleinspeisung. Danach sinkt dieser Wert auf 7,94 ct/kWh bzw. 12,60 ct/kWh
Smartes Energiemanagment für größtmögliche Einspeisevergütung
Mit dem Wegfall der fixen Einspeisevergütung würde langfristig zwangsläufig eine variable Einspeisevergütung folgen. Je geringer der Bedarf an Strom, umso geringer auch die finanzielle Gegenleistung für den Strom. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines smarten Energiemanagements für Solaranlagen-Betreiber. Es gilt den Strom zu speichern, wenn Bedarf und Einspeisevergütung gerade niedrig sind und nur dann einzuspeisen, wenn Vergütung und Bedarf gerade hoch sind. Das funktioniert nur mit einem smarten Energiemanagement, das abhängig vom Strompreis beziehungsweise der aktuellen Strom-Einspeisevergütung den Energiefluss steuert.
Für Betreiber einer PVAnlage bedeutet das Jahr 2025 mit Blick auf die Einspeisevergütung also aktuell noch einen Weckruf. Jetzt gilt es sich auf mögliche Gesetzesänderungen vorzubereiten und mit intelligenten Speicherlösungen vorbereitet zu sein. Mit dem wachsenden Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Differenz zwischen Produktion und Bedarf noch größer werden. Es geht also immer mehr um die Speicherung und effiziente Steuerung des Stromflusses. Eine Änderung der Vergütung auf eine variable, dynamische Einspeisevergütung erscheint daher sehr wahrscheinlich.
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Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2025?
Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland sinkt ab dem 1. Februar 2025 auf 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Das zumindest gilt für den Großteil aller PVAnlagen. Der tatsächliche Wert ist nämlich abhängig von der Größe der Anlage und wie viel Leistung vorhanden ist. Allgemein lässt sich sagen: Umso mehr Solarmodule vorhanden sind, desto niedriger die Vergütung. Unterscheiden wird auch, ob ein Teil des Stroms selbst genutzt wird, oder sämtliche produzierte Energie eingespeist wird.
Die Vergütungen für 2025 im Überblick:
Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch):
- ● Anlagen bis 10 kWp 7,94 Cent pro kWh
- ● Anlagen von 10 bis 40 kWp 6,88 Cent pro kWh
- ● Anlagen von 40 bis 100 kWp 5,62 Cent pro kWh
Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch):
- ● Anlagen bis 10 kWp 12,60 Cent pro kWh
- ● Anlagen von 10 bis 40 kWp 10,56 Cent pro kWh
- ● Anlagen von 40 bis 100 kWp 10,56 Cent pro kWh
Wichtig zu beachten ist, dass diese Vergütungssätze für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage garantiert sind. Maßgeblich für die Vergütungshöhe ist daher das Datum der Inbetriebnahme. Es ist zu beachten, dass die Einspeisevergütung seit 2024 halbjährlich um 1 % reduziert wird.
Wie erhalte ich die Einspeisevergütung?
Wer eine Solaranlage betreibt, der will in der Regel auch die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Damit das möglich ist, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Schritt 1: Anmeldung der PV-Anlage
Bevor eine Anlage Strom in das Netz einspeisen darf und eine Vergütung erhalten kann, muss die Solaranlage angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Bundesnetzagentur im sogenannten Marktstammdatenregister – das ist mit wenigen Klicks online verfügbar.
Eine rechtzeitige Anmeldung ist Pflicht und Voraussetzung für den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Unabhängig davon ist möglicherweise eine Genehmigung für die Solaranlage erforderlich, auch eine Meldung an den Netzbetreiber ist gegebenenfalls erforderlich. Für gewerbliche PVAnlagen gelten gesonderte Regelungen.
Schritt 2: Abschluss eines Einspeisevertrags
Nach der Anmeldung muss ein sogenannter Einspeisevertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber abgeschlossen werden. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen der Stromübernahme und die Höhe der Vergütung.
Schritt 3: Installation eines Zweirichtungszählers
Um den eingespeisten Strom auch korrekt erfassen zu können, benötigen Sie einen speziellen Stromzähler. Dieser misst sowohl den eingespeisten Strom als auch den Strom, den Sie aus dem Netz beziehen. Der in zwei Richtungen messende Zähler wird in der Regel vom Netzbetreiber installiert.
Schritt 4: Erfüllung technischer Anforderungen
Die PV-Anlage muss bestimmten technischen Standards entsprechen, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Installation eines geeigneten Wechselrichters und die Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Dieser Schritt ist erforderlich, da Energie in das Netz fließt. Damit wird verhindert, dass eine Solaranlage von den Normwerten abweicht und das lokale Stromnetz gefährdet.
Schritt 5: Abrechnung und Auszahlung
Die Vergütung für den eingespeisten Strom wird vom Netzbetreiber in der Regel monatlich oder quartalsweise ausgezahlt. Hierfür müssen Sie gegenüber dem Netzbetreiber die eingespeisten Mengen nachweisen. Das ist dank des neuen Stromzählers nun möglich.
Schritt 6: Steuerliche Aspekte beachten
Für Betreiber einer PVAnlage können gegebenenfalls zusätzliche steuerliche Verpflichtungen gelten. Dazu gehört unter anderem die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. Hier gibt es jedoch viele Ausnahmeregelungen und wer auf dem privaten Wohnhaus eine Solaranlage betreibt, muss in der Regel mit keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung rechnen. Dennoch kann es sinnvoll sein im Vorfeld mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen.
Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung 2025?
Die Entwicklung der Einspeisevergütung wird 2025 erneut von mehreren Faktoren bestimmt, darunter die gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Marktentwicklung und die politischen Ziele der neu gewählten Bundesregierung.
Vergütungen für Neuanlagen sinken um 1%
Wie in den Vorjahren werden die Vergütungssätze auch 2025 wieder um 1% sinken. Dieser Mechanismus wurde eingeführt, um die Kosten der Energiewende zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien an die sinkenden Investitionskosten anzupassen. Für neue Anlagen bedeutet dies, dass Betreiber je nach Inbetriebnahmedatum mit geringeren Vergütungssätzen rechnen müssen. Die Reduktion erfolgt alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenüber dem zuvor geltenden Vergütungssatz.
Steigende Bedeutung von Eigenverbrauch
Mit der sinkenden Einspeisevergütung rückt folglich der Eigenverbrauch von Solarstrom zunehmend in den Fokus. Anlagenbetreiber könnten 2025 durch innovative und immer kostengünstigere Speicherlösungen oder die Kopplung mit Elektromobilität mehr Wert aus dem selbst erzeugten Strom ziehen. Staatliche Förderprogramme für Batteriespeicher könnten diese Entwicklung weiter vorantreiben und Solaranlagen mit Speicher wirtschaftlich besonders attraktiv machen.
Politische Veränderungen
Auch eine Veränderung der politischen Ziele könnte die Einspeisevergütung in 2025 und den folgenden Jahren beeinflussen. Während einige Parteien weiterhin Impulse für den Ausbau erneuerbarer Energien setzen wollen, streben andere gegenteilige Vorhaben an. Damit könnte schlimmstenfalls auch die Einspeisevergütung für (neue) Solaranlagen wegfallen. Klarheit wird hier allerdings erst mit neuer Bundesregierung, nach den Koalitionsverhandlungen und der Wahl im Februar 2025 herrschen.
Auch zusätzliche Förderungen oder steuerliche Erleichterungen wie die derzeit entfallende Mehrwertsteuer auf Solaranlagen könnten in den folgenden Jahren wegfallen beziehungsweise nicht verlängert werden.
Integration in das Stromnetz
Mit der zunehmenden Verbreitung von PVAnlagen wird auch die Netzintegration immer wichtiger. Investitionen in intelligente Netztechnologien und Regelungen zur Vermeidung von Netzüberlastungen könnten 2025 eine zentrale Rolle spielen. Für Betreiber bedeutet dies möglicherweise neue Anforderungen, aber auch Chancen durch Flexibilitätsmärkte. Für private Solaranlagen dürfte dieser Markt allerdings vorerst schwer zugänglich und eher verschlossen bleiben. Flexibilitätsmärkte richten sich damit vor allem an gewerbliche Anbieter.
Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
Nein, nach derzeitigem Stand ist nicht geplant die Einspeisevergütung im Jahr 2025 komplett abzuschaffen. Es gibt jedoch ein paar Änderungen. Für neue PV-Anlagen wird der Vergütungssatz zum 1. Februar 2025 um 1 Prozent sinken. Weitere Änderungen mit größeren Auswirkungen sind derzeit nicht bekannt.
Falls eine Änderung bei der Vergütung während negativer Strompreise umgesetzt wird, kann die Einspeisevergütung aber tatsächlich temporär wegfallen. Diese Änderung ist bisher aber nicht beschlossen.
Was ändert sich 2025 bei PV-Anlagen?
Zusammengefasst ändern sich bei PVAnlagen im Jahr 2025 folgenden Punkte:
- ● Mehr Strom soll selbst verbraucht werden: Die sogenannte Wachstumsinitiative der sieht vor, dass mehr Strom selbst verbraucht werden soll. Damit dürfte langfristig der Verkauf von Solarenergie auch weniger rentable werden.
- ● Förderungen für Balkonkraftwerke: Die Förderungen aus dem Vorjahr für Balkonkraftwerke bleiben vielerorts erhalten. Besonders Stecker-Solaranlagen mit Speicher sind daher jetzt sinnvoll in der Anschaffung. Sie werden sich aller Voraussicht nach langfristig finanziell am meisten lohnen. Auch die in 2024 angehobene Leistungsgrenze auf 800 Watt bleibt bestehen.
- ● Neue Solardachpflicht: Die Solardachpflicht ist eine der größeren Neuerungen im Jahr 2025 und schreibt in Zukunft vielerorts per Gesetz die Errichtung einer Solaranlage auf Hausdächern vor. Sie gilt seit dem 1. Januar 2025 unter anderem für Neubauten und großflächige Dachsanierungen. Hierbei gibt es jedoch je nach Bundesland regionale Unterschiede.
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- • Die PV Leistung wird um 30 % gesteigert, maximale Stromerzeugungskapazität bis zu 1300 Wp
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- • Intelligente Energiesteuerung: Einspeiseleistung von 0 - 800 W im Handumdrehen anpassen können.
- • IP68 & Wetterbeständige Solarmodule: Dies gewährleistet eine uneingeschränkte Funktion bei herausfordernden Wetterbedingungen.
Fazit: Einspeisevergütung 2025 – das ist jetzt wichtig
Das Jahr 2025 bringt für Betreiber von PVAnlagen einige wichtige Änderungen. Die Einspeisevergütung, ein zentraler Bestandteil der Energiewende, bleibt weiterhin bestehen. Die Vergütung sinkt jedoch um 1 % für neu in Betrieb genommene Anlagen. Diese Reduktion der Vergütung wiederholt sich seit 2024 alle sechs Monate. Betreiber müssen sich daher zunehmend auf die Kombination von Eigenverbrauch und intelligenter Stromspeicherung konzentrieren, da die wirtschaftliche und finanzielle Attraktivität der vollständigen Einspeisung weiter abnehmen wird. Insbesondere die mögliche Abschaffung der Vergütung während negativer Strompreise verdeutlicht die wachsende Bedeutung eines smarten Energiemanagements.
Auch politische und gesetzliche Neuerungen wie die Solardachpflicht oder Förderprogramme für Balkonkraftwerke spielen eine zentrale Rolle. Diese fördern nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern lenken den Fokus verstärkt auf dezentrale Stromerzeugung und -nutzung. Gleichzeitig bieten Entwicklungen bei Speichertechnologien und die Integration von PVAnlagen in smarte Systeme neue Möglichkeiten, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Für private und gewerbliche Betreiber bleibt die Einspeisevergütung ein stabiler, aber stetig abnehmender Bestandteil der Wirtschaftlichkeit von PVAnlagen. Entscheidend wird sein, sich rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen vorzubereiten, die Eigenverbrauchsquote zu optimieren und technische Anforderungen wie Speicherlösungen zu berücksichtigen. 2025 markiert somit einen weiteren Schritt in Richtung einer dezentralen, nachhaltigen und intelligent gesteuerten Energiezukunft.