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Die Befreiung der Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerk 2024 ist Teil des Jahressteuergesetzes 2022. Sie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Damit haben Verbraucher noch vier Jahre Zeit, ein Balkonkraftwerk ohne Mehrwertsteuer zu erwerben und zu installieren.

Bis Ende 2026 fällt beim Kauf keine Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer an. Dies gilt auch für die Installation und die Komponenten der Anlage wie Solarmodule, Wechselrichter und Speicher. Erst ab Januar 2027 werden wieder die regulären Mehrwertsteuersätze erhoben. Die Bundesregierung hat diese Steuervergünstigung beschlossen, um in den nächsten Jahren einen spürbaren Anreiz für den Kauf von Balkonkraftwerk zu setzen. Durch den reduzierten Preis sollen möglichst viele Verbraucher animiert werden, auf erneuerbare Energien umzusteigen und selbst Solarstrom zu produzieren.

Das Ziel ist es, dass bis 2026 in Deutschland deutlich mehr Photovoltaikanlagen auf Balkonen, Terrassen und Gartenflächen installiert werden. Der steuerliche Anreiz soll dazu beitragen, dass Bürger einen eigenen Beitrag zur Energiewende leisten und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen vorantreiben. Wer in den nächsten Jahren ein Balkonkraftwerk ohne Mehrwertsteuer anschaffen möchte, sollte also nicht zu lange zögern. Ab 2027 läuft die Solarförderung nach aktueller Beschlusslage aus und der finanzielle Vorteil der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer Befreiung entfällt. Bis dahin können Verbraucher von einer spürbaren Ersparnis beim Kauf einer Mini PV-Anlage profitieren.

Befreiung der Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerk

Mehrwertsteuerfreie Bestellung nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerken) von 2023 bis 2026 von der Mehrwertsteuer befreit sein werden. Dies ist in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG geregelt. Damit sollen der Ausbau von Balkonkraftwerken und die Nutzung von Solarenergie gefördert werden.

Wer jetzt ein Balkonkraftwerk kaufen und installieren lassen möchte, kann bei der Bestellung bereits von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Beim Kauf muss keine Mehrwertsteuer mehr auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Das macht die Anschaffung eines Balkonkraftwerks günstiger und attraktiver.

Die Befreiung der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 gilt für die Lieferung und Installation der wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage. Dazu gehören insbesondere die Solarmodule, der Wechselrichter, die Befestigungselemente, Kabel und der Balkonkraftwerk Speicher. Auch die Arbeitsleistung bei der Installation ist von der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer befreit.

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Wichtig ist, dass die Steuerbefreiung bei der Bestellung und auf der Rechnung ausgewiesen wird. Der Verkäufer muss in der Rechnung auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG hinweisen.

Mit der Befreiung der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 will die Bundesregierung Bürger und Unternehmen dabei unterstützen, in die klimafreundliche Stromerzeugung mit Photovoltaik zu investieren. Die Solarförderung 2024 Mehrwertsteuer soll dazu beitragen, dass mehr Verbraucher von den Vorteilen eines Balkonkraftwerks profitieren - sowohl finanziell durch Stromkostenersparnisse als auch ökologisch durch selbst erzeugten Solarstrom.

Was ist der Zweck der Befreiung von Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer für Mini PV-Anlagen?

Das Ziel der Umsatzsteuerfreiheit für Mini-PV-Anlagen bis 30 kWp ist in erster Linie die Vereinfachung der steuerlichen Behandlung für Betreiber kleiner Solaranlagen. Durch die Anwendung des Nullsatzes nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG müssen viele Anlagenbetreiber die Kleinunternehmerregelung für Umsatzsteuerzwecke nicht mehr in Anspruch nehmen.

Bislang haben Betreiber von Photovoltaikanlagen häufig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, um den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten der PV-Anlage zu erhalten. Dies war auch der Fall, wenn die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung tatsächlich eingehalten wurden.

Mit der Einführung der Befreiung von Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer und andere Mini Solaranlagen bis zu 30 kWp wird dieser Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ab dem 1. Januar 2023 in vielen Fällen nicht mehr notwendig sein. Das liegt daran, dass die Anlage nun ohne Mehrwertsteuer gekauft wird, sodass kein Vorsteuerabzug mehr nötig ist.

Mit der Befreiung der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 will die Bundesregierung sicherstellen, dass kleine Photovoltaikanlagen weitgehend aus der Umsatz- und Einkommensbesteuerung herausgehalten werden. Die Mehrwertsteuerbefreiung trägt somit zu einer erheblichen Steuerentlastung und Vereinfachung für Betreiber von Balkonkraftwerken bei. Sie soll ein Anreiz für mehr Bürger sein, in die Solarstromerzeugung zu investieren und ihren eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Was ist der Anwendungsbereich der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024?

Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG umfasst grundsätzlich die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp, die auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden angebracht werden, die dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten gewidmet sind.

Im Einzelnen gilt die Solarförderung 2024 Mehrwertsteuer für folgende Leistungen:

Die Bereitstellung der Verfügungsgewalt über eine Photovoltaikanlage, die eine Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke darstellt.

  • Nebenleistungen, die keine eigenständige Bedeutung haben, aber das Mittel sind, um die Versorgung der PV-Anlage unter optimalen Bedingungen zu nutzen. Dazu gehören zum Beispiel die Eintragung in das Marktstammdatenregister, die Bereitstellung von Steuerungssoftware, die Montage der Solarmodule, die Kabelinstallation und der Anschluss des Wechselrichters.
  • Lieferungen von sogenannten Aufdach-Photovoltaikanlagen durch Bauträger, auch wenn diese zusammen mit dem Gebäude geliefert werden.
  • Leasing- oder Mietverträge für PV-Anlagen, sofern diese für Mehrwertsteuerzwecke als Lieferung und nicht als sonstige Dienstleistung eingestuft werden.

Nicht unter den Nullsteuersatz fallen hingegen:

  • Die reine Vermietung von Photovoltaikanlagen ohne Kaufoption.
  • Eigenständige Serviceleistungen wie Wartung, Genehmigungen oder Versicherung der Anlage. Werden solche Leistungen zusammen mit der Lieferung der PV-Anlage zu einem Pauschalpreis erbracht, ist dieser nach der einfachsten Methode in einen begünstigten und einen nicht begünstigten Anteil aufzuteilen.

Demnach ist die Anwendung des Nullsatzes auf die eigentliche Lieferung und die Nebenleistungen beschränkt, die für die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage unerlässlich sind. Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht direkt mit der PV-Anlage zusammenhängen, sind von der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer Befreiung ausgeschlossen und unterliegen dem normalen Mehrwertsteuersatz.

Welche wesentlichen Komponenten gehören dazu? Für welche Produkte gilt die Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 Befreiung?

Die Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 Befreiung von bis 30 kWp umfasst nicht nur die eigentlichen Solarmodule, sondern auch sogenannte "wesentliche Komponenten". Dabei handelt es sich um Gegenstände, die speziell für den Betrieb oder die Installation von PV-Anlagen bestimmt sind oder die zur Erfüllung technischer Normen benötigt werden.

Zu den wesentlichen Komponenten, die unter die Befreiung der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 fallen, gehören insbesondere:

  • Wechselrichter zur Umwandlung von Gleich- in Wechselstrom
  • Befestigungselemente wie Unterkonstruktionen und Modulhalterungen
  • Überwachungssysteme und Energiemanagement-Systeme
  • Spezialkabel wie Solarkabel und Verbindungskabel
  • Einspeisesteckdosen und Anschlussdosen
  • Rundsteuerungsempfänger zur Fernsteuerung
  • Batteriespeicher und Komponenten zur Notstromversorgung

Auch der nachträgliche Einbau solcher wesentlichen Komponenten in eine bestehende begünstigte PV-Anlage ist von der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer befreit. Gleiches gilt für Ersatzteile und die Installationsarbeiten.

Nicht zu den wesentlichen Komponenten zählen hingegen allgemeine Baumarktartikel wie:

  • Standardkabel, Schrauben und Dübel
  • Standardwerkzeuge zur Montage
  • Gerüste und Baustelleneinrichtung
  • Verbrauchsgeräte wie Wärmepumpen oder E-Ladestationen

Werden solche Gegenstände zusammen mit wesentlichen PV-Komponenten als einheitliche Leistung geliefert, unterliegt aber das gesamte "Paket" dem Nullsteuersatz. Nur bei separater Lieferung, etwa im Baumarkt durch den Anlagenbetreiber selbst, fallen 19 % Mehrwertsteuer an.

Damit beschränkt sich die Steuerbefreiung auf die spezifischen Komponenten, die für den sicheren und normgerechten Betrieb von Balkonkraftwerk und Co. unerlässlich sind. Standardmaterial wird nur begünstigt, wenn es Teil einer Komplettlieferung ist.

Solarmodule und Speicher

Die Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer 2024 Befreiung gilt sowohl für netzgekoppelte Anlagen als auch für sogenannte Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Voraussetzung ist, dass die Solarmodule stationär betrieben werden. Mobile Solargeräte sind von der Steuervergünstigung ausgenommen.

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Bei Solarmodulen mit einer Leistung von 300 Watt oder mehr geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese für stationäre Anlagen verwendet werden und gewährt den Nullsteuersatz. Für kleinere Photovoltaikanlagen bis 800 Watt muss nicht nachgewiesen werden, dass es sich um eine steuerbegünstigte Anlage handelt. Es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass der Erwerber tatsächlich der Betreiber der Anlage ist. Diese Vereinfachungsregel gilt jedoch nicht für Verkäufe von Herstellern und Großhändlern, um Missbrauch zu vermeiden.

Die Umsatzsteuerbefreiung erfasst auch Solarmodule, die neben der Stromerzeugung auch andere Zwecke erfüllen, sofern diese eine untergeordnete Bedeutung haben. Ein Beispiel dafür sind Solartische, bei denen die PV-Elemente in Gartenmöbel integriert sind.

Batteriespeicher sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie dazu bestimmt sind, den Strom aus einer begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern. Es kommt dabei auf die Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Lieferung an. Selbst wenn der Balkonkraftwerk Speicher später für andere Zwecke genutzt wird, fällt nachträglich keine Mehrwertsteuer an.

Damit erfasst die Befreiung der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer in allen gängigen Anwendungsformen und die zugehörigen Stromspeicher. Lediglich sehr kleine, portable Solargeräte sowie Groß- und Sonderanfertigungen sind ausgenommen.

Wie hoch ist die Befreiung von der Mehrwertsteuer, wenn ich mein aktuelles System erweitere?

Wenn ein bestehendes Photovoltaiksystem nach dem 1. Januar 2023 erweitert wird, ist auch der Kauf der Komponenten für die Erweiterung sowie deren Installation von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass die Bruttoleistung der gesamten Anlage nach dem Ausbau weiterhin nicht mehr als 30 kWp beträgt.

Das bedeutet konkret:

  • Solarmodule, die zusätzlich installiert werden, um die Leistung eines Balkonkraftwerks zu erhöhen, können ohne Mehrwertsteuer erworben werden.
  • Auch ein nachträglich ergänzter Batteriespeicher für eine bestehende Anlage ist von der MwSt.-Pflicht ausgenommen.
  • Gleiches gilt für wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Befestigungen oder Einspeisesteckdosen, die im Rahmen der Erweiterung benötigt werden.
  • Die Montage und Elektroinstallation der neuen Bauteile durch einen Fachbetrieb unterliegt ebenfalls dem Nullsteuersatz.

Entscheidend für die Befreiung von der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer ist die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister. Bei einer Erweiterung wird die Leistung von Bestand und Ergänzung addiert. Liegt die Gesamtleistung nach dem Ausbau über 30 kWp, fällt für die zusätzlichen Komponenten der volle Umsatzsteuersatz an. Für den bereits bestehenden Teil bleibt es aber bei der Umsatzsteuerfreiheit.

Die Bundesregierung möchte mit dieser Regelung sicherstellen, dass die Förderung auf kleine, insbesondere für Privatpersonen geeignete PV-Anlagen begrenzt bleibt. Größere gewerbliche oder landwirtschaftliche Anlagen sind von der MwSt.-Befreiung ausgenommen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Was bedeutet die Begrenzung von 30 kW (Peak)?

Die Begrenzung auf 30 kWp (Kilowatt Peak) ist eine zentrale Voraussetzung für die Anwendung der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer Befreiung. Sie bezieht sich auf die maximal installierte Bruttoleistung der gesamten PV-Anlage.

Konkret bedeutet dies:

  • Alle Photovoltaikanlagen, deren Nennleistung höchstens 30 kWp beträgt, können samt Installation und wesentlichen Komponenten ohne Umsatzsteuer erworben werden.
  • Die Bruttoleistung ergibt sich aus der Summe der Nennleistungen aller Solarmodule unter definierten Standard-Testbedingungen.
  • Maßgeblich ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung. Die Registrierungspflicht gilt für alle Anlagen ab einer Leistung von 1 kWp.
  • Für nicht im Marktstammdatenregister eingetragene Anlagen wie z. B. Balkonkraftwerke muss die Leistung selbst ermittelt werden.

Die 30 kWp Grenze gilt einheitlich für jede zusammenhängende Anlage (z. B. auf einem Hausdach), auch wenn diese in mehreren Ausbaustufen errichtet wurde. Besteht eine Anlage aus mehreren getrennten Teilen (z. B. auf Garage und Wohnhaus), ist die Leistung für jeden Teil separat zu betrachten.

Wie bereits erwähnt, ist der Hintergrund der Leistungsbegrenzung, dass die Mehrwertsteuerbefreiung dazu dienen soll, private Betreiber und Nutzer von Photovoltaikanlagen zu entlasten. 30 kWp entsprechen dem typischen Strombedarf eines Einfamilienhauses oder einer kleinen Gewerbeimmobilie. Größere Anlagen, insbesondere solche, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mit der starren Leistungsgrenze von 30 kWp schafft der Gesetzgeber eine einfache und rechtssichere Regel zur Abgrenzung der förderfähigen PV-Anlagen. Sie erspart den Finanzämtern eine Einzelfallprüfung und sorgt für Planungssicherheit bei Betreibern und Installateuren.

Wie funktioniert der Bestellvorgang im Online-Shop von Zendure, um eine mehrwertsteuerfreie Bestellung für das SolarFlow Speicher aufzugeben?

Der Kauf des Zendure SolarFlow im Online-Shop des Herstellers ist sehr einfach und ermöglicht es Ihnen, die Mehrwertsteuerbefreiung direkt in Anspruch zu nehmen. Das heißt, Sie sparen die 19 % Mehrwertsteuer und können die Speicher für Balkonkraftwerk zu einem besonders günstigen Preis erwerben.

Und so funktioniert es:

  1. Legen Sie das SolarFlow/Balkonkraftwerk in den Einkaufswagen.
  2. Klicken Sie auf "Zur Kasse gehen" und melden Sie sich mit Ihrem Kundenkonto an oder bestellen Sie als Gast.
  3. Geben Sie Ihre Rechnungs- und Lieferadresse ein und wählen Sie die gewünschte Versandart
  4. Wenn Sie die Zahlungsmethode auswählen, sehen Sie bereits den reduzierten Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer. Den automatischen Abzug der Mehrwertsteuer erkennen Sie an dem Hinweis "Inkl. MwSt. (0 %)".
  5. Schließen Sie die Bestellung ab, indem Sie auf "Jetzt kaufen" oder "Zahlungspflichtig bestellen" klicken. Die Mehrwertsteuerbefreiung wird in der Auftragsbestätigung dokumentiert.

Zendure stellt als Anbieter sicher, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Die Steuerbefreiung nach § 12 Abs.. 3 Nr. 1 UStG wird auf der Rechnung ausgewiesen. Das heißt, Sie können Ihr SolarFlow/Balkonkraftwerk ganz einfach ohne Mehrwertsteuer kaufen und den gesamten Rechnungsbetrag für Ihre private Energiewende verwenden.

Fazit: In diesen Fällen ist die Installation einer PV-Anlage von der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer befreit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Lieferung und Installation von Mini PV-Anlagen bis 30 kWp seit dem 1. Januar 2023 in vielen Fällen von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Steuerbefreiung umfasst neben den Solarmodulen und Speichern auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Befestigungen und Spezialkabel. Auch Planung, Montage und Elektroinstallation der Anlage sind begünstigt, sofern sie durch den Anlagenbetreiber selbst beauftragt werden. Damit profitieren vor allem private Betreiber von Balkonkraftwerken und kleineren Aufdachanlagen von einer spürbaren finanziellen Entlastung.

Bauliche Vorarbeiten wie die Erneuerung des Zählerschranks oder Dacharbeiten unterliegen hingegen weiterhin der Umsatzsteuer. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Leistungen zusammen mit der PV-Anlage "aus einer Hand" erbracht werden.

Die Befreiung von der Balkonkraftwerk Mehrwertsteuer in Kombination mit den hohen Strompreisen sorgt bei Endkunden für einen regelrechten Solarboom. Wenn Sie Ihr Produkte rund um Balkonkraftwerke direkt bei Zendure kaufen, sparen Sie Geld. Dank der unkomplizierten Abwicklung in unserem Online-Shop können Sie ohne zusätzlichen Aufwand von der Steuerermäßigung profitieren und so Ihre Stromrechnung langfristig senken. Mit dieser Förderung leistet die deutsche Regierung einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, der allen zugutekommt.

Luis

Der Chefredakteur von Zendure widmet sich der Bereitstellung der besten Energielösungen, darunter Balkonkraftwerk, Solarenergie und tragbare Powerstation.

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