[2024] Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein?
Hohe Energiepreise sind für viele eine finanzielle Belastung, und der Ruf nach Nachhaltigkeit im Alltag wird immer lauter, denn immer mehr Menschen setzen auf erneuerbare Energien und investieren in eigene Photovoltaik-Anlagen zur unabhängigen Stromerzeugung. Auch die Bundesregierung hat die Notwendigkeit der Förderung von Solarenergie erkannt und macht die Anschaffung von Solaranlagen und den dazugehörigen Stromspeichern und Wechselrichtern erschwinglicher, indem sie diese von der Steuer befreit und den Verbrauchern 19 Prozent einspart.
Balkonkraftwerke finden aufgrund ihrer einfachen Installation und ihrer beträchtlichen Einspeiseleistung immer mehr Beachtung. Wie groß darf ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein? In diesem Artikel finden Sie die Antwort.
Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk wird definiert, als ein Photovoltaik-Modul, welches zur Erzeugung von Strom an Ihren Balkon angebracht werden kann. Im Volksmund wird ein Balkonkraftwerk auch als Mini-PV-Anlage oder als Stecker-Solaranlage bezeichnet.
Wann muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
In jedem Fall müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden! Dies gilt auch, wenn Sie keine Einspeisevergütung erhalten. Grundsätzlich gilt immer, dass eine Meldepflicht besteht, wenn Sie Ihren mit Hilfe Ihrer Stromerzeugungsanlage erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten. Ein vereinfachtes Anmeldeverfahren gilt jedoch für Ihr großartiges Balkonkraftwerk. Hierbei ist aktuell Ihre Wechselrichterleistung ausschlaggebend. Diese darf nämlich aktuell nicht die 600 Watt Leistung pro Stromkreislauf überschreiten (Die Anhebung auf eine 800 Watt Leistung steht demnächst zum 1. Januar 2024 in Deutschland an). In Deutschland müssen Betreiber ihre Balkonkraftwerke an zwei Stellen melden - beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur. Die Meldung an die Bundesnetzagentur muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erfolgen; bisher müssen Sie sich beim Netzbetreiber melden, bevor Sie an das Netz angeschlossen werden.
Wie groß darf ein balkonkraftwerk sein - 600, 800, 1200 Watt erlaubt?
Ein Wechselrichter für Balkonkraftwerke, gemäß der Arbeitsrichtlinie VDE-AR-N 4105 -2018:11, sollte eine maximale Leistung von 600 Watt beinhalten. Hierbei sollten Sie auch bei Ihrer Installation Ihres Balkonkraftwerkes achten, dass dies ordnungsgemäß montiert wurde. Oberhalb der 600 Watt Grenze sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk vom fachmännischen Elektriker montieren und prüfen lassen. Entscheiden Sie sich für ein Balkonkraftwerk unterhalb der 600 Watt Leistungsgrenze, so brauchen Sie für Ihr Balkonkraftwerk keine Genehmigung, aber eine offizielle Anmeldung.
Update (15. Dezember): Das Solarpaket I wurde noch nicht vom Bundestag verabschiedet, daher sind die 800-Watt-Grenze und die vereinfachte Anmeldeverfahren noch nicht in Kraft getreten. Bitte folgen Sie unserem Blog, wir benachrichtigen Sie, sobald es Neuigkeiten zum Balkonkraftwerk gibt.
Sind 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?
In Deutschland, dabei darf Ihr Balkonkraftwerk die Einspeiseleistung, der 600 Watt Leistungsobergrenze nicht überschreiten. Im Rahmen der gesetzlichen Verordnungen, muss der entsprechende Wechselrichter, die Einstellungen der gesetzlichen Verordnungen beinhalten. Die aktuelle Tendenz zeigt, dass die Erlaubnis für ein 800 Watt Balkonkraftwerk entschieden wurde. Für ein 800 Watt Balkonkraftwerk müssen Sie sich also nur noch bis zum 1. Januar 2024 gedulden. Hierbei wird demnach die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke auf 800 Watt Leistung angehoben.
Sind 1200 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?
Ein 1200 Watt leistungsstarkes Balkonkraftwerk ist nach derzeitigen Vorschriften in Deutschland nicht erlaubt. Eine Solaranlage mit 1200 Watt Leistung sollte auch immer entsprechend mit dem nötigen Fachpersonal und den offiziellen Behörden kommuniziert werden. Die nötigen Installationen und die aufwendige Bürokratie machen jedoch aktuell ein 1200 Watt leistungsstarkes Balkonkraftwerk sehr unattraktiv für den privaten Gebrauch. Die positive Tendenz der derzeitigen Verordnungen in Deutschland zu dem Thema Balkonkraftwerke lassen jedoch auf Positives hoffen, sodass auch 1200 Watt leistungsstarke Balkonkraftwerke alsbald für den privaten Gebrauch möglich sein könnten.
Wann amortisiert sich ein balkonkraftwerk?
Im Zuge der explodierenden Strompreise ist das private Erzeugen von Strom für zahlreiche Verbraucher zu einer ernsthaften Option geworden. Besonderer Aufmerksamkeit gilt hierbei auch dem Aspekt des eigenen ökologischen Fußabdruckes. Die genaue Amortisationszeit hängt von der Leistung des Balkonkraftwerks, dem Strompreis und der Sonnenscheindauer ab. Eine Investition kann sich hierbei in vielerlei Fällen schon nach wenigen Jahren wieder amortisieren.
berechnen Schätzungen eine Amortisierungsrate von 5-8 Jahren auf Ihr Balkonkraftwerk, bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 25 Jahren. In den Jahren nach Ihrer Amortisierung Ihrer vergangenen Investition, profitieren Sie also von Ihrem eigens produzierten Strom für Ihren privaten Haushalt. Wenn Sie noch mehr Strom sparen wollen, können Sie ein Balkonkraftwerk mit Speicher kaufen. Dies hat nämlich den Nutzen, dass Sie Ihren nicht genutzten Strom einspeichern können und diesen nicht unvergütet ins öffentliche Stromnetz einspeisen müssen. Mit dieser Kombination aus einem Balkonkraftwerk und einem Speicher profitieren Sie also von intelligenter Energieverwaltung.
Darf ich meine PV-Anlage ohne Anmeldung in Eigengebrauch nutzen?
Ihre PV-Anlage dürfen Sie in Eigengebrauch nur ohne Anmeldung nutzen, wenn Ihre PV-Anlage keine Verbindung zum Stromnetz hat. Dies besteht beispielsweise nur bei Inselanlagen, welche eine großartige Möglichkeit ist Strom zu erzeugen, ohne den Anschluss an das öffentliche Stromnetz. PV-Anlage, welche eine Leistung unter 30 kWp besitzen, obliegen nach wie vor im Jahre 2023 einer Anmeldung beim Finanzamt. Möchten Sie Ihren produzierten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, so müssen Sie ihre PV-Anlage immer bei Ihrem Netzbetreiber anmelden.
Somit erhalten Sie durch Ihre Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung ausbezahlt. Des Weiteren müssen Sie Ihre PV-Anlage und Batteriespeicher im Markenstammdatenregister, der Bundesnetzagentur registrieren.
Gilt die vereinfachte Anmeldepflicht für mein 600 Watt Balkonkraftwerk?
Unabhängig von der Größe Ihres Balkonkraftwerks, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk in jedem Fall anmelden, wenn Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und diesen auch in Ihr Haushaltsstromnetz einspeisen. Die vereinfachte Anmeldepflicht für kleine Balkonkraftwerke gilt in Deutschland für Anlage bis zu 600 Watt Leistung. Als Anlagenbetreiber müssen Sie hierbei lediglich einer Formalität nachgehen. Als kleine Randnotiz gilt bei Balkonkraftwerken unter 600 Watt Leistung, dass diese keiner Genehmigung benötigen. Für Ihre vereinfachter Anmeldepflicht Ihres Balkonkraftwerkes gilt, dass keine zusätzliche Genehmigung erforderlich ist, sondern dass diese lediglich bei Ihrem Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss. Bei 600 Watt leistungsstarken Balkonkraftwerken gilt, dass Sie als Betreiber Ihr Balkonkraftwerk selbstständig anmelden dürfen.
Hingegen bei größeren Balkonkraftwerken ist dies nicht mehr der Fall.
Welches Strafmaß gilt bei nicht angemeldeten Balkonkraftwerken?
Das Strafmaß nach deutschem Gesetz für nicht angemeldete Balkonkraftwerke fällt auf den ersten Blick in jedem Fall hoch aus. Die Nichtanmeldung Ihres Balkonkraftwerkes im Markenstammdatenregister fällt hierbei unter den §95 des Energiewirtschaftsgesetzes. Dies wird demnach nach deutschem Gesetz, als Ordnungswidrigkeit geahndet, welche bei Höchststrafe bei 50.000 Euro liegen kann.
In der Regel fallen die Strafen nach deutschem Gesetz jedoch wesentlich geringer aus. Des Weiteren gelten jedoch auch noch weitere Strafen nach deutschem Energiewirtschaftsgesetz, welche die Nichtanmeldung Ihres Balkonkraftwerkes beim örtlichen Netzbetreiber ahnden. Beispielsweise können hierbei Nachzahlungen angefordert werden, wenn Sie beispielweise den falschen Stromzähler verwenden oder Sie sich falsch registriert haben. In den meisten Fällen werden die Vergehen in Deutschland jedoch nicht geahndet, da die Strafverfolgung bisher nur in Einzelfällen stattgefunden hat und die nötigen personellen Ressourcen der Bundesnetzagentur fehlen.